Von Klaus Harbers und Cornelia Göbel
Die Wurzeln des modernen Lobbyismus liegen im 19. Jahrhundert und schon damals gab es kritische Stimmen. Dabei handelt es sich um ein Grundrecht, von dem keineswegs nur die Wirtschaft profitiert.
Genau genommen ist Lobbyismus ein verkanntes Grundrecht. Denn das Recht auf Interessenvertretung leitet sich in typischen Lobby-Hotspots wie Deutschland und den USA aus den jeweiligen Verfassungen ab. In den USA wird Interessenvertretung durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, der das Petitionsrecht zum Grundrecht erhebt. In Deutschland schützen mehrere Grundgesetzartikel das Recht, seine Interessen zu buündeln und an die Politik zu tragen. Dass Interessengruppen das Recht haben, auf Mitglieder des Parlaments einzuwirken, stellte das Bundesverfassungsgericht schon 1956 klar.
Aber zu viele Geschichten über geheime Hinterzimmer-Deals, dubiose Schwarzkonten und prall gefüllte Geldkoffer versperren den Blick auf den tatsächlichen Alltag von Interessenvertretern. Und auf die Geschichte einer Tätigkeit, die ebenso umstritten wie unverzichtbar für die Demokratie ist.
Die Missverständnisse beginnen schon bei den Ursprüngen des Begriffs „Lobby“. Eine Parlamentslobby stand Pate, so wird es oft erzählt. Aber als der Begriff 1830 in den USA das erste Mal offiziell erwähnt wurde, leitete er sich nicht von der Lobby eines Parlaments, sondern eines Hotels ab. Dort hielten sich die Interessenvertreter auf, als die lukrativen Eisenbahnkonzessionen vergeben wurden und jeder ein Stück vom Kuchen haben wollte.
In Deutschland war Interessenvertretung von Beginn an eng gekoppelt an das aufblühende Verbändewesen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Fünf Jahre nach der Reichsgründung 1871 betrat zum Beispiel der Centralverband deutscher Industrieller die politische Bühne. Der Centralverband war ein Vorläufer des heutigen Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und wollte die deutsche Industrie vor allem vor unliebsamer Konkurrenz aus dem Ausland schützen.
Zeitgenossen wie der damalige SPD-Vorsitzende August Bebel beobachteten die Früh-Lobbyisten argwöhnisch: „Das Foyer des Reichstages glich damals einer Schacherbude. Die Vertreter der verschiedensten Industriezweige und Agrarier bevölkerten zu Hunderten das Foyer und die Fraktionszimmer.“ Und nicht nur im linken Lager gab es Vorbehalte: Der konservative Historiker Heinrich von Treitschke echauffierte sich über „die neue Praxis wirtschaftlicher Interessenpolitik, die sich im Verlauf dieser Session zu trauriger Virtuosität ausgebildet“ habe und die der „Klassenselbstsucht Tür und Tor“ öffnen werde.[1]
Das Geraune konnte die Ausweitung des Verbändewesens – und des Lobbyismus – nicht verhindern. Nicht nur die Industriellen organisierten sich. Auch die Landwirte bündelten ihre Kräfte im Bund der Landwirte, Arbeitnehmer schlossen sich in Gewerkschaften zusammen. Heute sind im Bundestag über 2.000 Organisationen registriert, insgesamt werden rund 5.000 Lobbyisten in der Hauptstadt vermutet. Einige sind in der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung organisiert, die 2002 aus der Taufe gehoben wurde und deren Mitglieder sich der Sicherung von professioneller Qualität und ethischen Standards verpflichten.
Die Geschichte der Interessenvertretung ist auch die Geschichte ihrer Regulierung. In den USA gab es bereits im Jahr 1852 erste Bemühungen, Lobbyisten von politischen Entscheidern fernzuhalten – und zwar jene, die sich als Journalisten ausgaben. Das erste Gesetz folgte erst in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Der „Foreign Agents Registration Act“ von 1938 richtete sich allerdings nicht gegen die heimischen Interessenvertreter, sondern gegen mutmaßliche ausländische Agenten, vor allem aus Deutschland und Italien. Unmittelbar nach dem Krieg wurde dann inländischen Interessenvertretern unter Strafan- drohung die Pflicht auferlegt, sich zu registrieren und bestimmte Interessen und Ausgaben zu veröffentlichen. Dank großzügiger Ausnahmeregelungen haben sich allerdings maximal ein Drittel der damaligen Lobbyisten registriert und offen- gelegt wurde nur ungefähr ein Prozent der Einnahmen und Ausgaben. Erst mit späteren Verschärfungen wurden diese Schlupflöcher geschlossen.
Während in den USA das Verhältnis von Interessenvertretern und Politik durch erste Gesetze eingerahmt wurde, war der Lobbyismus in der deutschen Verbändedemokratie fast institutionalisiert. Die Deutschland AG verstand sich darauf, unterschiedliche Interessen geräuscharm auszutarieren. Erst die Flick-Affäre lenkte die Scheinwerfer auf ein lichtscheues Beziehungsgeflecht, das Flicks Cheflobbyist Eberhard von Brauchitsch einst als politische Landschaftspflege pries.
Die Flick-Affäre hat der Interessenvertretung in Deutschland massiv geschadet. Die Landschaftspflege des Herrn von Brauchitsch galt als schmutziger Lobbyismus, der die Demokratie und die Interessen der Mehrheit untergrabe. Der Verdacht, es gehe bei der Interessenvertretung nicht mit rechten Dingen zu, mündete in verschiedene Maßnahmen – von neuen Transparenzregeln für Parteispenden über Veröffentlichungspflichten über Nebeneinkünfte von Abgeordneten bis zur restriktiveren Vergabe von Bundestagsausweisen.
Dabei nimmt nicht nur die Wirtschaft Einfluss auf die Politik, auch Gewerkschaften oder Umweltverbände können bemerkenswerte Lobby-Erfolge vorweisen. Von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dem Mindestlohn über die Mülltrennung bis zum Atomausstieg – ohne die Kampagnen und den politischen Einfluss von Gewerkschaftern und Umweltaktivisten gäbe es nichts davon.
Der Lobbyismus wird auch in Zukunft unter kritischer Beobachtung stehen – das soll auch so sein. Aber es lohnt, noch mal ins Gedächtnis zu rufen, worum es in der Interessenvertretung im Kern geht. Bernhard Schenk, als Sprecher und später als Geschäftsführer für den Bundesverband Deutscher Banken in Bonn tätig, beschrieb sein Aufgabengebiet folgendermaßen: „Es handelt sich beim Lobbyismus recht verstanden um eine klassische Dienstleistung an die Politik im Interesse der jeweiligen Klientel, seien es Firmen oder Verbände.“[2] Eine Definition, die Interessenvertreter auch heute noch unterschreiben können.
Dieser Artikel ist im Dezember 2016 im Jahresbrief der 365 Sherpas namens „Haltung“ erschienen. Das Thema der ersten Ausgabe 2016 ist „Guter Lobbyismus“.
Quellen:
[1] Zitiert nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Dritter Band. Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849 –1914. 2. Auflage. München 1995. S. 645 – 646.
[2] Zitiert nach Otto Langels: Die „fünfte Gewalt“. Eine kurze Geschichte des Lobbyismus in Deutschland. www.deutschlandradiokultur.de /die-fuenfte-gewalt.984.de.html?dram:article_ id=153495.
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